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LSG Berlin-Brandenburg, 28.07.2010 - S 36 KR 2728/05 |
Zitiervorschläge
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.07.2010 - S 36 KR 2728/05 (https://dejure.org/2010,32010)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juli 2010 - S 36 KR 2728/05 (https://dejure.org/2010,32010)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenerstattung für allgemeine Krankenhausleistungen; Zulässigkeit einer Vergütungsabrede zwischen Operateuren und dem Patienten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 30.11.2006 - S 36 KR 2728/05
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.07.2010 - S 36 KR 2728/05
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.07.2010 - L 9 KR 534/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R
Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung ambulanter, …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.07.2010 - S 36 KR 2728/05
Ob krankenhausrechtlichen Bestimmungen zu entnehmen ist, dass die stationäre Durchführung von Operationen durch nicht bei einem Krankenhaus angestellte Ärzte ausgeschlossen sein soll (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 28. Februar 2007, Az.: B 3 KR 17/06 R, veröffentlicht in Juris, das zu der mit § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 KHEntgG inhaltsgleichen Regelung in § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Bundespflegesatzverordnung entschieden hat, dass die dort genannten Leistungen Dritter im Verhältnis zu der vom Krankenhaus zu erbringenden Hauptbehandlungsleistung lediglich ergänzende oder unterstützende Funktion haben dürfen), kann der Senat offen lassen. - BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 690/01
Arbeitslohn - Schwarzgeldvereinbarung
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.07.2010 - S 36 KR 2728/05
Denn die Vorschriften des KHEntgG wollen weder die Erbringung einer Mastektomie als solche noch gerade unter stationären Bedingungen verhindern (vgl. insoweit auch Bundesarbeitsgericht, BAGE 105, 187ff, m.w.N., wonach bei einer Schwarzgeldabrede nicht der Arbeitsvertrag insgesamt nichtig ist - weil keine Verbotsnorm bezüglich der Arbeitsleistung existiert -, sondern lediglich diese Abrede). - BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R
Stationäre Notfallbehandlung - nicht zugelassenes Krankenhaus - Sachleistung - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.07.2010 - S 36 KR 2728/05
Das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V bietet daher keine Handhabe, die Leistungspflicht der Krankenkasse losgelöst von einer tatsächlichen Kostenbelastung allein im Interesse des Leistungserbringers abstrakt klären zu lassen und diesem damit einen eigenen Prozess zu ersparen (BSGE 89, 39 m.w.N.).